TERMS & CONDITIONS
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Hannah Esser hat sich auf die Beratung, strategische Konzeption, Markenbildung und Betreuung von Marketingaktivitäten von Unternehmen spezialisiert. In diesem Zusammenhang führt Hannah Esser individuelle Workshops durch, entwickelt Strategien und Konzepte, betreut Social-Media und Marketingaktivitäten der Unternehmen.
Die Beauftragung des Kunden umfasst eine oder mehrere Bestandteile des Leistungsangebotes. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien folgende Rechte und Pflichten für die Zusammenarbeit:
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden von Hannah Esser (im Folgende “Kunde”) und Hannah Esser, Am Heiligenhäuschen 9, 40545, Düsseldorf (im Folgenden “Auftragnehmer”).
1.2. Alle zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, dem Angebot und der Annahme.
1.3. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB.
1.4. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Leistungen des Auftragnehmers
Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
2.1. Beantwortung individueller Fragestellungen
2.2. Beratung und Workshops für den Kunden
2.3. Statusanalysen
2.4. Strategie- und Konzeptionsentwicklung für entsprechende Marketing-Aktivitäten
2.5. Redaktionsplanung
2.6. Erstellung und Veröffentlichung von Beiträgen
2.7. Monitoring und Auswertung der Statistik des jeweiligen sozialen Netzwerkes
2.8. Review der vergangenen Beiträge
2.9. Unterstützung beim Erstellen des Redaktionsplanes
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1. Nachdem der Kunde eine Auswahl aus dem Leistungsangebot des Auftragnehmers getroffen hat, erstellt der Auftragnehmer auf dieser Grundlage ein schriftliches Angebot, welches den Umfang der gewünschten Leistung wiedergibt. Gegebenenfalls beinhaltet das Angebot als Anhang einen Projekt sowie Kostenplan bezüglich der Umsetzungsmaßnahmen und der zeitlichen Abfolge.
3.2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des gemäß Ziff. 3.1. erstellten Angebots zustande. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung und Übermittlung des Angebots per E-Mail durch den Kunden. Letztlich gilt als Annahme auch eine das Angebot bestätigende E-Mail des Kunden. Inhalt des Angebotes sowie eventuell beigefügter Projekt- bzw. Kostenplan werden bei Bestätigung des Angebotes Teil des Vertrages.
3.3. Erfolgt die Annahme des Angebotes mit beigefügten Änderungsvorschlägen, ist darin ein neues Angebot zu sehen. Der Vertrag kommt diesbezüglich nur dann zustande, wenn der Auftragnehmer das neue Angebot gemäß Ziffer 3.2. bestätigt.
4. Leistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die für die Leistungserbringung gemäß Ziffer 2 wesentlichen Informationen, Materialien und ggf. Fotos (im Folgenden “Material”) zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es sich insbesondere, aber nicht abschließend, um:
4.1.1. Zugang zu den einzelnen Kanälen (Passwortmitteilung und/oder Administratorenberechtigungen);
4.1.2. Überlieferung von Video- und/oder Bildmaterial;
4.1.3. Die Überlieferung des Materials erfolgt – soweit möglich – ausschließlich in digitaler Form.
4.2. Soweit der Kunde dem Auftragnehmer das für die Leistungserbringung gemäß Ziffer 2 benötigte Material überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieses Materials berechtigt ist
4.4. Der Kunde hat die von ihm verschuldete verspätete Überlieferung des Materials und/oder die mit einer verzögerten Mitwirkungspflicht verbundenen möglichen Konsequenzen und daraus resultierenden Schäden zu vertreten. Eine Haftung durch dem Auftragnehmer ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen
5. Änderungen des Auftrages während der Umsetzung des Projektplanes
5.1. Änderungswünsche seitens des Kunden hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Leistungen, die während der Durchführung des vereinbarten Auftrages an den Auftragnehmer herangetragen werden, müssen in schriftlicher Form erfolgen.
5.2. Der Auftragnehmer wird dem Kunden für die neue Leistungsbeschreibung ein schriftliches Angebot gemäß Ziffer 3.1. mit den damit verbundenen zusätzlichen Kosten unterbreiten. Das Angebot gilt durch den Kunden als angenommen, wenn es schriftlich gemäß Ziffer 3.2. bestätigt wird. Bei wirksamer Bestätigung durch den Kunden werden das Angebot und die Annahme über die Änderung der Leistung weiterer Bestandteil des Vertrages.
5.3. Während der Entscheidung über das neue Angebot wird der Auftragnehmer sein Pflichten gemäß dem ersten Angebot weiterhin ausführen. Es sei denn, der Kunde weist den Auftragnehmer schriftlich darauf hin, dass die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistung bis zur Entscheidung über das schwebende Angebot unterbrochen werden soll. Die mögliche Unterbrechung der Leistung stellt keine Beendigung des Vertrages dar.
6. Vergütung
6.1. Für die unter Ziffer 2 genannten und aufgrund des Auftrags gemäß Ziffer 3 vorzunehmenden Tätigkeiten wird der Auftragnehmer dem Kunden einen schriftlichen Kostenvoranschlag übermitteln. Wird dieser durch den Kunden genehmigt, so bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach dem Kostenvoranschlag.
6.2. Die Zahlung erfolgt bei längerfristigen Aufträgen am Monatsanfang für den vorausgegangenen Monat nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung. Bei einmaligen Leistungen erfolgt die Zahlung nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung innerhalb von 10 Tagen. Der Versand der Rechnung erfolgt per Email. Die Zahlung der Rechnung hat ausschließlich per Überweisung zu erfolgen.
6.3. Aufwendungsersatz für Auslagen des Auftragnehmers, insbesondere für Bildmaterial und Werbung erfolgt nach vorheriger Genehmigung der Ausgaben durch den Kunden und unter Vorlage der Originalbelege.
6.4. Reisekosten werden dem Kunden nach seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung berechnet.
6.5. Kostenerstattungen gemäß den Ziffern 7.4. Und 7.5. werden nach Abschluss des jeweiligen Auftrags durch den Auftragnehmer in Rechnung gestellt und innerhalb von zehn Werktagen durch den Kunden bezahlt.
6.6. Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese tatsächlich anfällt.
7. Rechteeinräumung
7.1. Der Kunde garantiert, über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte des überlieferten Materials gemäß Ziffer 4.1. zu verfügen. In diesem Zusammenhang überträgt der Kunde dem Auftragnehmer hinsichtlich des gelieferten Materials alle für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Nutzungsrechte. Die Übertragung schließt das Recht zur Weiterübertragung an Dritte ein. Entsprechendes gilt in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen in Hinblick auf deren Persönlichkeitsrechte.
7.2. Sollten durch den Auftragnehmer für die Vertragserfüllung Werke (Fotos, Videos, Texte etc.) erstellt werden, die urheberrechtlichen Schutz genießen, räumt der Auftragnehmer zum Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs alle übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, zur exklusiven, räumlich, inhaltlich und sachlich unbeschränkten und umfassenden Verwertung in allen derzeit bekannten und zukünftig bekannt werdenden Medien und Nutzungsarten ein. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, dass Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags-, Aufführung- und Vorführungsrecht, das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe durch Bild-und/oder Tonträger analog und/oder digital, das Recht der Wiedergabe von Funksendungen analog und/oder digital sowie das Online-Recht. Die Übertragung schließt das Recht zur Weiterübertragung an Dritte ein.
7.3. Zieht der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie deren Urhebernutzungsrechte für den Kunden zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Kunden übertragen.
7.4. In diesem Zusammenhang stellen sich beide Vertragsparteien gegenseitig von allen Ansprüchen Dritter frei, die mit der Ausübung der jeweils eingeräumten bzw. übertragenen Rechte erhoben werden.
8. Haftung, Gewährleistung
8.1. Gerät der Auftragnehmer bei Ausführung ihrer vertraglichen Pflichten in Verzug oder bleibt eine Erfüllung der vertraglichen Leistung aus, ist der Auftragnehmer zum Ersatz der Schäden verpflichtet, die durch den eigenen Verzug oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen entstehen. Eine Schadensersatzpflicht des Auftragnehmers für Schäden tritt erst dann ein, wenn der Kunde dem Auftragnehmer die beanstandeten Mängel schriftlich mitgeteilt und der Auftragnehmer diese Mängel innerhalb einer angemessenen und vereinbarten Zeit nicht behoben hat. Die Schadensersatzpflicht umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Kosten für die Planung und Herstellung der vertragsgegenständlichen Leistung.
9. Verwendung der Logos, Marken oder sonstiger Kennzeichen
9.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit dem Namen, Logo und Geschäftszeichen des Kunden als Referenz auf ihrer Homepage und/oder Werbeunterlagen zu werben. Eine darüberhinausgehende Nutzung geschützter Marken, Logos, Namen oder sonstiger geschäftlicher Kennzeichen des Kunden ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden zulässig. Entsprechendes gilt für den Kunden.
10. Laufzeit, Kündigung
10.1. Die Dauer der Leistungen bestimmt sich nach dem im Auftrag vereinbarten Leistungszeitraum.
10.2. Ist ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser frühestens nach Ablauf von sechs Monaten ab Vertragsbeginn ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
10.3. Die Vertragsparteien verzichten bei einer Leistung, die für eine bestimmte Zeit vereinbart ist, auf das Recht der ordentlichen Kündigung.
11. Datenschutzbestimmungen
11.1. Der Auftragnehmer erhebt im Rahmen ihrer vertraglichen Pflichten personenbezogene Daten. Dabei handelt es sich um Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail des Kunden. Die Erhebung der soeben erwähnten personenbezogenen Daten des Kunden durch den Auftragnehmer erfolgt auf Grundlage des Vertrages gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO und verfolgt den Zweck, die im Auftrag beschriebenen Leistungen zu erfüllen, den Vertrag abzuschließen und mit dem Kunden während der Dauer der Zusammenarbeit Rücksprachen zu halten
11.2. Die entsprechenden personenbezogenen Daten werden auf dem Computersystem des Auftragnehmers gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte.
11.3. Eine Löschung erfolgt, wenn die zur Erfüllung des Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erhobenen Daten für die Durchführung des Vertrages nicht mehr erforderlich sind. Jedoch kann auch nach Abschluss eines Vertrages eine Erforderlichkeit, personenbezogene Daten des Kunden zu speichern, bestehen, um vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Diesbezüglich werden die Daten des Kunden für eine weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Gewährleistungsfristen sowie der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung über die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. Dies gilt nicht, sofern in diesem Vertrag explizit auf die Textform für Änderungen und Ergänzungen verwiesen wird.
12.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Oldenburg.